Bauwesen
Per 1. Januar 2018 trat die neue Kantonale Baugesetzgebung in Kraft, wodurch sich das Verfahren in Kantonaler Zuständigkeit geändert hat.
Damit Sie sich einen Überblick über das Verfahren der neuen Gesetzgebung verschaffen können, muss unterschieden werden, ob es sich um ein Baugesuch in Zuständigkeit des Kanton Wallis (ausserhalb der Bauzone) oder der Gemeinde Grengiols (innerhalb der Bauzone) handelt. Baugesuche in Zuständigkeit des Kanton Wallis werden nicht mehr von der Gemeinde Grengiols behandelt. Baugesuche ausserhalb der Bauzone müssen direkt beim Kanton Wallis eingereicht werden.
Baugesuchsformulare
Die Baugesuchsformulare werden je nach Zuständigkeit unterschieden. Die jeweiligen Formulare finden Sie unten den obenaufgeführten Rubriken: