Baugesuche in Zuständigkeit des Kantons Wallis

Baugesuche in Zuständigkeit des Kanton Wallis sind direkt der Kantonalen Baukommission zu übermitteln.

Die Kantonale Baukommission ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Landwirtschaftszonen
  • Schutzzonen
  • Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen
  • Gebieten mit traditioneller Streubauweise
  • Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen
  • übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung
  • Zonen für Abbau und Deponien
  • Waldarealen
  • übrigen Nutzungszonen

 

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der dritten Seite des Kantonalen Baugesuchsformulares.

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kantonale Baukommission:

Kantonale Baukommission
Rue des Creusets 5
1950 Sitten
027 606 37 81
E-Mail: secretariat.ccc@admin.vs.ch