Baugesuche in Zuständigkeit des Kantons Wallis
Baugesuche in Zuständigkeit des Kanton Wallis sind direkt der Kantonalen Baukommission zu übermitteln.
Die Kantonale Baukommission ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:
- Landwirtschaftszonen
- Schutzzonen
- Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen
- Gebieten mit traditioneller Streubauweise
- Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen
- übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung
- Zonen für Abbau und Deponien
- Waldarealen
- übrigen Nutzungszonen
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der dritten Seite des Kantonalen Baugesuchsformulares.