Leistungen der AHV

AHV-Zweigstelle

Altersrente

Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. 

Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. 

Zusätzlich zur Altersrente wird eine Rente für Kinder ausbezahlt, bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Für Lernende und Studierende gilt das 25. vollendete Altersjahr. 

Anspruch auf eine Altersrente haben Sie wenn: 

  • Sie männlich sind und das 65. Altersjahr erreicht haben. 
  • Sie weiblich sind und das 64. Altersjahr erreicht haben. 

Anmeldung für die Altersrente

Die Anmeldung für die Altersrente können Sie auf der AHV-Zweigstelle in Grengiols oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse vornehmen. 

Die für die Berechnung und die Auszahlung der Altersrente zuständige Ausgleichskasse ist die Kasse, bei der Sie zuletzt die AHV/IV/EO-Beiträge einbezahlt haben oder die Ihnen bereits eine Rente (IV- oder Hinterlassenenrente) ausbezahlt. Wenn Sie jedoch verheiratet oder getrennt sind und Ihr Ehepartner bereits eine Alters- oder Invalidenrente bezieht, ist diejenige Kasse zuständig, welche diese Leistung auszahlt. 

Formulare

Sämtliche nötigen Formulare finden Sie hier

Informationen zum flexiblen Rentenalter, den Hinterlassenenrenten sowie der Hilflosenentschädigung der AHV finden Sie im untenstehenden Dokument oder hier: Ausgleichskasse Wallis