Abstimmungen der Gemeinde Grengiols

Wahlen / Abstimmungen

Das Wahl- und Abstimmungsbüro im Gemeindebüro ist jeweils am Sonntag der Abstimmung bzw. der Wahl von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. 
Das frankierte Antwortkuvert muss bis zum Freitag, der dem Abstimmungssonntag vorausgeht, auf der Gemeindekanzlei eintreffen.

Es ist auch die Hinterlegung im Gemeindebüro während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich: Montag bis Freitag jeweils von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Die Stimmabgabe ist ungültig wenn: 
- die Unterlagen in den Briefkasten der Gemeinde geworfen werden
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Stimmkuvert mehr als einen Stimmzettel enthält