Antrag Identitätskarte / Pass

Neue Identitätskarte oder Pass bestellen, bei Ungültigkeit, Verlust oder Diebstahl

Ihre Identitätskarte können Sie auf der Gemeindeverwaltung beantragen. Für Kinder kostet die Antragsstellung CHF 35.00, für Erwachsene CHF 70.00. Der Betrag ist direkt am Schalter bei der Antragsstellung bar zu bezahlen.

Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bei der Gemeinde ist mit einer Zustellfrist von max. 14 Tagen für die Identitätskarte zu rechnen. Bestellen Sie Ihren Ausweis also rechtzeitig. In dringenden Fällen wird ein provisorischer Pass vom Kantonalen Ausweiszentrum oder den Schweizerischen Flughäfen ausgestellt.

Der Antragsteller und seine gesetzlichen Vertreter müssen persönlich bei der Gemeinde vorsprechen um den Antrag zu unterzeichnen. Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre,für Kinder und Jugendliche 5 Jahre gültig. 

Unterlagen für Erwachsene

  • Passfoto gemäss der Fotomustertafel
  • Unterschrift des Antragstellers
  • abgelaufene ID oder Verlustmeldung

Unterlagen für Kinder / Handlungsunfähige

  • Passfoto gemäss Fotomustertafel
  • Unterschrift des Antragstellers (wenn älter als 7 Jahre)
  • Unterschrift der Eltern, nach Scheidung der Erziehungsberechtigten
  • abgelaufene ID oder Verlustmeldung
  • Familienbüchlein
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheid, insofern die Eltern geschieden sind

 

bei Verlust oder Diebstahl

Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihres Ausweises so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen.

Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde (Passstelle) abzugeben.

Weitere Infos: www.ch.ch/de/pass-identitatskarte-verloren/

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FAQ | Häufige Fragen

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Ich habe mein Portemonnaie mit ID verloren, was muss ich tun.

Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihres Ausweises so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde (Passstelle) abzugeben. Weitere Infos: www.ch.ch/de/pass-identitatskarte-verloren/

Antrag für Pass

Der biometrische Pass sowie der Kombiantrag (Pass und ID) werden beim Kantonalen Ausweiszentrum in Sitten ausgestellt.

  • auf www.schweizerpass.ch den Antrag ausfüllen
  • oder unter der Telefonnummer 027 06 06 00 einen Termin vereinbaren
www.schweizerpass.ch