Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Grengiols
Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Grengiols sind direkt auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:
- Wohnzonen
- Kernzonen
- Gewerbezonen
- Industriezonen
- Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
- Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von drei Hektaren nicht übersteigen
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der vierten Seite des kommunalen Baugesuchsformulares oder unten aufgelistet.