Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Grengiols

Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Grengiols sind direkt auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Wohnzonen
  • Kernzonen
  • Gewerbezonen
  • Industriezonen
  • Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
  • Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von drei Hektaren nicht übersteigen

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der vierten Seite des kommunalen Baugesuchsformulares oder unten aufgelistet.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung:

Gemeindeverwaltung Grengiols
Dorfplatz 22
3993 Grengiols
027 927 10 48
E-Mail: gemeinde@grengiols.ch