Inventar der schutzwürdigen und ortsbildprägenden Bauten in der Gemeinde Grengiols

Gebäudeinventar - Festlegung Inventarperimeter

Die Gemeinde Grengiols hat die Erarbeitung eines Inventars des historischen Baubestandes auf ihrem Gemeindegebiet, bestehend aus den Gebieten Dorf, Vogelture, Ze Hiischere, Deisch, Bächerhiischere und Egga beschlossen und möchte Sie hiermit über das Projekt genauer informieren. Der Auftrag für das Bauinventar wurde an das Planungsbüro Planax in Visp/Eyholz vergeben; mit der Inventarisierung wird Mitte Juli 2024 begonnen.

Ausgangslage und Anlass des Inventars

Laut kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz sind die Gemeinden für den Schutz von Objekten kommunaler Bedeutung zuständig und dazu verpflichtet, diese - in Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Dienststelle - in entsprechenden Inventaren zu erfassen und dazu geeignete Erhaltungsvorschriften in ihren kommunalen Reglementen zu erlassen. Dies gilt zumindest für Bauten in denjenigen Ortsteilen, die im ISOS als Ortsbilder nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung erfasst und eingestuft sind. Gleichzeitig ermöglicht eine Ausnahmebestimmung des Zweitwohnungsgesetzes, dass im Inventar als schutzwürdig oder ortsbildprägend klassierte Bauten in Wohnraum, auch in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, selbst wenn der zulässige Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde überschritten ist (was in Grengiols der Fall ist).

Aufnahme, Auflage- und Genehmigungsverfahren

Die Inventarisierung, Klassierung und Unterschutzstellung der Bauten muss nach dem Leitfaden der kantonalen Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie (DHDA, 2017) durchgeführt werden. Sämtliche Objekte innerhalb eines festgelegten Perimeters (die Festlegung erfolgt in Absprache mit der zuständigen kantonalen Dienststelle) müssen in der kantonalen Datenbank (www.iba.vs.ch) mit allen erforderlichen Angaben erfasst, beschrieben, eingestuft und fotografisch dokumentiert werden.

Der Entwurf des Bauinventars wird dem Kanton zur Validierung vorgelegt, danach erfolgt das Auflageverfahren in der Gemeinde mit Einsprachemöglichkeit, anschliessend wird das Inventar dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt.

In einem weiteren Verfahrensschritt muss die Gemeinde Erhaltungsvorschriften für die im Inventar als schutzwürdig oder ortsbildprägend eingestuften Bauten erlassen und diese in ihrem kommunalen Reglement verankern. Die Erhaltungsvorschriften enthalten allgemeine Auflagen und Bedingungen, die bei baulichen Massnahmen am geschützten Gebäude zu berücksichtigen sind.

Ausgewählte Gebiete, Inventar-Perimeter

Die Gemeinde legt in Zusammenarbeit mit der DIB die Inventarperimeter fest. Dabei werden Gebiete bestimmt, die einen bau- und architekturhistorisch interessanten Baubestand aufweisen und sich in den älteren Ortsteilen befinden. Die ausgewählten Gebiete sind nahezu deckungsgleich mit den Dorfzonen dieser Orte sowie den ISOS-Perimetern (Bundesinventar der schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) nationaler oder regionaler Bedeutung.

Zeitplan der Inventarisierung

Ab Mitte Juli 2024 wird mit den Aufnahmen der Gebäude begonnen. Bei der Inventarisierung wird lediglich eine Aussenbesichtigung vorgenommen, wobei das äussere Erscheinungsbild der Bauten und ihre Lage im Kontext erfasst, beschrieben und beurteilt wird; dabei ist es oft notwendig, dass auch Parzellen betreten werden. Innenbesichtigungen werden keine durchgeführt.

Wir bitten um Kenntnisnahme, danken für Ihr Verständnis und stehen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Gemeindeverwaltung Grengiols

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