kurzfristige Arbeitnehmer
Sind Sie weniger als drei Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt? Dann benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung.
Die Arbeitnehmer müssen vor Stellenantritt über untenstehendes Formular oder anhand der Online-Meldung vom Arbeitgeber gemeldet werden.
Das Formular muss an die Kantonale Behörde gesendet werden:
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Ausländische Arbeitskräfte
Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Tel. 027 606 73 10