Fremdenkontrolle
Permis L - Kurzaufenthaltsbewilligung
Kurzaufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag zwischen 4 Monaten und 364 Tagen haben.
Permis B - Aufenhaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Die Aufenthaltsbewilligung ist 5 Jahre gültig.
Permis C - Niederlassungsbewilligung
Sind Sie bereits seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B, haben Sie das Anrecht, eine Niederlassungsbewilligung C zu beantragen.
Permis G - Grenzgängerbewilligung
Wenn Sie aus einer der Nachbarstaaten wie Frankreich, Italien oder Deutschland kommen und jeden Abend in Ihr Heimatland zurückreisen, haben Sie Anrecht auf eine Grenzgängerbewilligung.
Mutationsmeldungen
Die Mutationen wie Kantonswechsel, Adressänderungen innerhalb der Gemeinde oder Abmeldung sind uns zu melden.
kurzfristige Arbeitnehmer
Sind Sie weniger als drei Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt? Dann benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung.