Bauwesen
Damit Sie sich einen Überblick über das Verfahren der neuen Gesetzgebung verschaffen können, muss unterschieden werden, ob es sich um ein Baugesuch in Zuständigkeit des Kanton Wallis (ausserhalb der Bauzone) oder der Gemeinde Grengiols (innerhalb der Bauzone) handelt. Baugesuche in Zuständigkeit des Kanton Wallis werden nicht mehr von der Gemeinde Grengiols behandelt. Baugesuche ausserhalb der Bauzone müssen direkt beim Kanton Wallis eingereicht werden.
Die Baugesuchsformulare werden neu ebenfalls je nach Zuständigkeit unterschieden. Die jeweiligen Formulare finden Sie unten den obenaufgeführten Rubriken:
Bauwesen → Baugesuche in Zuständigkeit des Kanton Wallis
Bauwesen → Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Grengiols
Bei Fragen im Zusammenhang mit Energie und beispielsweise Förderprogrammen können Sie sich gerne hier informieren.
Unten aufgelistet finden Sie noch weitere Formulare: