Familienzulagen
Bezüger
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft
- Selbständigerwerbende Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- Nichterwerbstätige im Sinne der AHV mit bescheidenem Einkommen
Kinder, für die Anspruch auf Familenzulagen besteht
- Eigene und adoptierte Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht
- Stiefkinder, die überwiegend im Haushalt des Stiefelternteils leben oder bis zur Mündigkeit lebten
- Pflegekinder, die unentgeltlich zur dauernden Pflege und Erziehung aufgenommen worden sind
- Geschwister und Enkelkinder, für deren Unterhalt die bezugsberechtigte Person überwiegend aufkommt
Anspruchskonkurrenz
Für jedes Kind darf nur eine einzige Zulage ausbezahlt werden. Haben mehrere Personen – die Mutter, der Vater oder andere Berechtigte - Anspruch auf Familienzulagen, so steht der Anspruch in nachstehender Reihenfolge zu:
- dem Elternteil mit unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit
- der Person, welche die elterliche Sorge hat
- der Person, welche die Obhut hat
- der Person, welche im Kanton arbeitet, wo das Kind wohnt
- der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
- der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Arten und Beträge der Familienzulagen
Arten | Betrag | Bemerkungen |
Geburts- oder Adoptionszulage |
CHF 2'000 |
|
Kinderzulage | CHF 275 CHF 375 ab 3. Kind |
bis 16. Jahre (vollendet) |
Ausbildungszulage | CHF 425 CHF 525 ab 3. Kind |
Ab Beginn der beruflichen Ausbildung oder |
Formulare
Sämtliche nötigen Formulare finden Sie hier.
Informationen über die Zusatzleisungen ab dem dritten Kind, die Meldepflicht, den Anslchluss, die Finanzierung sowie die Besonderheiten finden Sie im untenstehenden Dokument oder hier: Ausgleichskasse Wallis
Dokumente
AHV-Zweigstelle Gemeinde Grengiols
Frau Sarah Walpen steht Ihnen bei Fragen betreffend der AHV, IV etc. als Zweigstellenleiterin gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Grengiols
Frau Sarah Walpen
Dorfplatz 22
3993 Grengiols
E-Mail: sarah.walpen@grengiols.ch
Tel. : 027 927 10 48