Corona-Virus
24. Februar -Bundesstrategie zur Lockerung der Massnahmen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ab 1. März zu lockern. Die Lockerungen betreffen insbesondere die Wiedereröffnung von Einkaufsläden sowie die Wiederaufnahme von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Outdoor-Aktivitäten. Im Freien sind wieder Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
Der nächste Öffnungs-Schritt soll am 22, März erfolgen. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.
Dokumente
27. Januar - Eröffnung der Impfzentren
Die Impfzentren gegen COVID-19 werden am 2. Februar in Brig, Sitten, Martinach und Collombey-Muraz, als Ergänzung zu den Impfungen, die in den Arztpraxen stattfinden, eröffnet. Aufgrund der begrenzten Anzahl von vorhandenen Impfdosen werden sie zunächst an einem halben Tag in der Woche geöffnet sein, mit einer Kapazität von 100 Impfungen pro Zentrum und Halbtag. Vorrangig werden Risikopersonen geimpft, deren behandelnder Arzt keine Impfungen durchführt. Eine vorgängige Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Informationen auf der Homepage des Kanton Wallis
14. Januar - Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung
Der Kanton Wallis setzt die vom Bundesrat angeordnete Home-Office-Pflicht um, wodurch die Dienstleistungen vorrangig digital zur Verfügung gestellt werden. Wo möglich wird der Kanton die angebotenen Dienstleistungen an den verschiedenen Schaltern wo möglich beibehalten. Es kann jedoch zu Einschränkungen der Öffnungszeiten und zu vorübergehenden Schliessungen einiger Schalter kommen. Der Bevölkerung wird empfohlen Schalterbesuche zu vermieden und so weit wie möglich die Online-Dienste zu nutzen.
13. Januar - Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen
Die Zahl der Ansteckungen stagniert auf sehr hohem Niveau und die Gefahr eines schnellen Wiederanstiegs ist mit den neuen, viel ansteckenderen Varianten gegeben. Deshalb werden gewisse Massnahmen weiter verschärft und bis Ende Februar verlängert.
- Insbesondere die Schliessung von Geschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen.
- Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden auf 5 Personen beschränkt.
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies möglich ist.
Dokumente
3. Januar - Beendigung Sonderstatus
Die Reproduktionszahl hat in drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1 überschritten. Deshalb kann der Kanton Wallis gewisse Erleichterungen nicht mehr ermöglichen. Geschäfte und Märkte im Freien sowie Geschäfte und Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure müssen nun spätestens um 19 Uhr und an Sonntagen schliessen.
22. Dezember - zusätzliche Massnahmen Kanton Wallis
Der Staatsrat hat in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen. Ab dem 26. Dezember um 22 Uhr müssen die Restaurationsbetriebe wie auch Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Sport- und Wellnessanlagen ihre Türen schliessen. Zulässig bleibt die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Diese Massnahmen gelten bis zum 22. Januar 2021.
Dokumente
18. Dezember - Bundesmassnahmen
Der Bundesrat hat die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie in der Schweiz zu reduzieren. Der Bund bietet den Kantonen die Möglichkeit, je nach epidemiologischer Lage, bestimmte Ausnahmen anzuordnen.
Der Kanton Wallis, der bereits Ende Oktober einschneidende Maßnahmen ergriffen hat, befindet sich nun in einer günstigen Situation im interkantonalen Vergleich. Das bedeutet, dass der Kanton nun in der Lage ist, die Restaurants sowie die Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Sport, Kultur, Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle und Theater sowie Innenräume und nicht frei zugängliche Aussenbereiche von botanischen Gärten und Zoos offen zu halten. Auch Geschäfte fallen unter diese Ausnahme. Zudem können auch die Skigebiete geöffnet bleiben.
Dokumente
11. Dezember - Neue Massnahmen des Bundes
Um die Pandemie zu bekämpfen, hat der Bundesrat neue Massnahmen beschlossen. Der Kanton Wallis hat beschlossen, ab dem 14. Dezember Restaurants bis 2 Uhr zu öffnen. Ab dem 14. Dezember können zudem Kultur-, Sport-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen unter Vorbehalt von anderslautender Bestimmunngen ebenfalls über die vo, Bund festgesetzten Öffnungszeiten hinaus und an Sonntagen geöffnet sein.
Öffentliche Veranstaltungen mit Ausnahme von religiösen Feiern (bis zu 50 Personen), Beerdigungen im Beisein von Familie und engen Freunden, gesetztgebende Versammlungen und politische Veranstaltungen. Kontaktsportarten sind weiterhin verboten. Für private Treffen gilt weiterhin die Zehn-Personen-Limitierung.
3. Dezember - Lockerung der kantonalen Massnahmen
Die kantonalen Massnahmen habe es ermöglicht, die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen einzudämmen. Die Situation in den Spitälern hat sich entspannt; die Zahl der Neueinweisungen ist rückläufig, ebenso wie die Zahl der Patienten auf der Intenstivstation.
Angesichts der veränderten Situation hat der Staatsrat beschlossen, die vom Bund beschlossenen Massnahmen ab 14. Dezember 2020 anzuwenden.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass
- spontane Zusammenkünfte von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten sind;
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten sind;
- private Veranstaltungen im Familien- und im Freundeskreis auf 10 Personen beschränkt bleiben. Die max. Anzahl von Personen schliesst Kinder ein.
- Restaurationsbetriebe werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder geöffnet.
- Die Öffnung von Museen und Galerien, Bibliotheken, Archiven und vergleichbaren kulturellen EInrichtungen für die Öffentlichkeit ist zulässig, ebenso wie der Betrieb von Fitness- oder Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen.
- Das Tragen einer Maske bleibt Pflicht.
- Weihnachtsmärkte werden in Übereinstimmung mit der Umsetzung eines Schutzplans bewilligt.
20. November - Verlängerung und Anpassung der Massnahmen
Trotz des Rückgangs der neuen Fälle ist die Zahl nach wie vor hoch. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, die meisten der geltenden kantonalen Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 zu verlängern.
Die Schliessung von Gastronomiebetrieben sowie von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wird verlängert. Versammlungen und Treffen sowie Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen bleiben verboten. Dasselbe gilt für Kontaktsportarten.
Gottesdienste, Andachten und Beerdigungen können unter strikter Einhaltung der Regeln zur sozialen Distanz und Hygiene und unter Einhaltung der Schutzpläne mit maximal 50 Personen abgehalten werden.
4. November - Neue Massnahmen und Hilfen für Wirtschaft
Um die epidemiologische Kurve der COVID-19-Fälle deutlich zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue Massnahmen. Ab dem 6. November um 22 Uhr werden alle Restaurationsbetriebe für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Staatsrat hat zudem entschieden, den von den Einschränkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren finanzielle Unterstützung in der Höhe von 20 Millionen Franken zu gewähren.
28. Oktober - Neue Massnahmen Bund
Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie angekündigt, die ab Donnerstag, 29. Oktober in der ganzen Schweiz gelten. Einige stimmen mit den Massnahmen im Kanton Wallis überein und andere sind neu. Dazu gehört die Ausweitung der Maskenpflicht in Aussenbereichen von Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften oder Märkte sowie in belebten Fussgängerzonen und im öffentlichen Raum, wenn das Abstandhalten nicht möglich ist.
Dokumente
22. Oktober - Massnahmen für Gottesdienste und Ausfall Feierlichkeiten Allerheiligen
Gemäss den Richtlinien bzw. des Schutzkonzeptes des Bistum gilt für die Gottesdienste sowie für alle Begegnungen im Rahmen der Seelsorge eine Maximale Teilnehmerzahl von 10 Personen.
Falls Sie einen Gottesdienstz mitfeiern möchten, können Sie sich in die Liste, die in der Kirche aufliegt, eintragen.
Aufgrund der Massnahmen entfallen ebenbfalls der Gottesdienst sowie die Feier auf dem Friedhof zu Allerheiligen.
21. Oktober - Verstärkte Massnahmen im Kanton Wallis
Das Wallis ist derzeit der am meisten betroffene Kanton der Schweiz. Vom Staatsrat wurden daher weitere einschneidenede Massnahmen ergriffen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Ansteckungen einzudämmen und zugleich die Wirtschaft so weit wie möglich zu erhalten. Folgende Einschränkungen/ Massnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020 im Kanton Wallis:
- ständige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen (inklusive in Fahrzeugen)
- Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum
- Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis
- Verbot von privaten ud öffentlichen Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen
- Aussetzung der Besuche in Spitäler und Alters- und Pflegeheimen
- vollständige Schliessung von Nachbars, Nachtclubs, Discotheken usw.
- Schliessung öffentlicher Betriebe (Restaurants, Cafés usw.) täglich um spätestens 22.00 Uhr
- Beschränkung auf max. 4 Personen an einem Tisch in öffentlichen Einrichtungen (mit Ausnahme der im gleichen Haushalt lebenden Personen)
- obligatorische Einführung einer digitalen Anwendung zur Rückverfolgung für öffentliche Einrichtungen
- ausschliesslicher Fernunterricht für Schulen auf der Tertiärstufe
- Schliessung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Fitness Welness, Schwimmbäder usw.
- Verbot von Kontkatsportarten wie Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw. mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss des Publikums
18. Oktober - neue Massnahmen des Bundesrates ergänzen diejenigen des Kantons
Zusätzlich zu den Massnahmen des Kantons Wallis hat der Bundesrat ebenfalls neue Massnahmen getroffen, die ab Montag, 19. Oktober in allen Kantonen gelten.
- in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Bereichen gilt eine allgemeine Maskenpflicht
- spontane Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten
- schweizweit wird Homeoffice empfohlen
16. Oktober - Neue Massnahmen und Vorbereitung der Wintersaison
Die Anzahl Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, nimmt im Kanton Wallis stark zu und zwingt den Staatsrat, weitere Massnahmen zur Eindämmung der Ansteckung zu ergreifen.
Ab Sonntag, 18. Oktober 2020:
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit meh als 50 Personen sowie in sämtlichen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist das Tragen von Masken obligatorisch
- in Restaurants gilt die Maskenpflicht für das Personal sowie für Kundinnen und Kunden beim Betreten, Verlassen und bei allen Bewegungen innerhalb und ausserhalb des Restaurants
- alle öffentlichen Betriebe, die Getränke und/oder Mahlzeiten anbieten, müssen sicherstellen, dass das Tracing sämtlicher Kundinnen und Kunden jederzeit gewährleistet ist
Dokumente
13. Oktober - Hygienemassnahmen wichtiger denn je
Angesichts der aktuell hohen Fallzaheln mit Covid-19-Ansteckungen hat der Bund die Farbe der Kamapgne angepasst, um so nochmals auf die Dringlichkeit hinzuweisen: Jetzt ist es besonders wichtig, dass die Regeln von der Bevölkerung eingehalten werden, um die Infektionszahlen zu stoppen.
26. August - Maskenpflicht in den Walliser Geschäften
Dokumente
16. Juni - Schutzkonzept MZA für Veranstaltungen und sportliche Aktivitäten
5. Juni - Schutzkonzept Spiel- und Sportanlage
27. Mai - dritte Etappe der Lockerungen
Am 27. Mai wurden vom Bundesrat weitere Lockerungen bekannt gegeben. Diese betreffen hauptsächlich die Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Handel und Bildung.
Es ist weiterhin wichtig und notwendig, sich an die Hygiene- und Distanzregeln zu halten.
Einige Lockerungen:
ab 30. Mai:
- die Höchstzahl für Versammlungen wird von 5 auf 30 Personen erhöht
ab 6. Juni:
- Wiedereröffnung von Bergbahnen, Schwimmbädern, Campings, touristischen Attraktionen, Kinos usw.
- Abschaffung maximale Personenzahl von 4 pro Tisch in Restaurants und Bars
- private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen werden wieder erlaubt
ab 8. Juni:
- Wiederaufnahme Präsenzunterricht in den Mittel- und Berufsfachschulen
Dokumente
30. April - zweite Etappe der Lockerungen ab 11. Mai
Ab 11. Mai werden in einer zweiten Etappe die bisherigen Massnahmen weiter gelockert.
Dokumente
16. April - Lockerung der Massnahmen ab 27. April
Die bisherigen Massnahmen werden am 27. April schrittweise gelockert. Die Hygienemassnahmen müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Zudem sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen weiterhin verboten.
Dokumente
8. April - Erinnerung der Verhaltensregeln
Die Verhaltensreglen, die Hygienevorschriften, die Präventionsmassnahmen sowie die notwendigen Einschränkungen sind auch über die bevorstehenden Osterfeiertage weiterhin strikt einzuhalten. Der Kontakt mit anderen Personen soll auf ein Minimum beschränkt werden.
Wenn man krank ist, soll man sich in Selbst-Isolation und wenn man Kontakt mit einer Person mit akuter Atemwegserkrankung und/oder Fieber hatte, soll man sich in Selbst-Quarantäne begeben. Hier wird an die Selbstverantwortung der Bevölkerung appeliert. und gebeten sich an die Vorgaben zu halten.
Dokumente
7. April - Schliessung Spiel- und Sportanlage im Oberdorf
Aus Sicherheitsgründen sowie auf Empfehlung der kantonalen Stellen wurde die Spiel- und Sportanlage bis auf Weiteres geschlossen. Damit soll verhindert werden, dass sich mehrere Personen bzw. Familien auf der Anlage treffen.
17. März - Infoblatt der Gemeinde Grengiols
16. März - "ausserordentliche Lage" in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als "ausserordentliche Lage" ein. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Die Schliessung der Hotels im Wallis wird durch den Bundesratsbeschluss aufgehoben, da die Massnahmen vom Bund Vorrang vor den Massnahmen des Kantons haben.
16. März - Staatsrat verhängt aussergewöhnliche Lage im Wallis
Aufgrund der Entwicklung hat der Walliser Staatsrat für das gesamte Kantonsgebiet die aussergewöhnliche Lage verhängt.
14. März - Absage sämtlicher Veranstaltungen
Aufgrund der vom Bundesrat und des Walliser Staatsrats beschlossenen Massnahmen sind bis zum 30. April 2020 alle öffentlichen Anlässe und Vereinsaktivitäten untersagt. Die Gemeindeliegenschaften stehen hierzu auch nicht zur Verfügung.
14. März - Präzisierungen Massnahmen Covid19
Am Freitag, 13. März 2020 hat der Bundesrat und der Walliser Staatsrat strikte Massnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie im kanton und in der Schweiz einzudämmen. Im folgenden Dokument hat der Staat Wallis die Massnahmen präzisiert: