Was
gehört zu einem Baugesuch?
-
Baugesuchsformular unterzeichnet und möglichst vollständig
ausgefüllt
- Situationsplan mit Parzellen, vorhandener Bebauung, Grenzabständen
etc.
- gültiger Katasterauszug (Eigentumsnachweis)
- Projektplan mit Massangaben
- Fotos zur Veranschaulichung des IST-Zustands
- Massangaben des IST-Zustands
- Fotomontage oder ähnliches zur Veranschaulichung der fertigen
Ausführung
- Angaben zu evtl. vorhandenen Dienstbarkeiten, Näherbaurechten
etc.
Wie
soll das Baugesuch eingereicht werden?
Das
möglichst vollständige Baugesuch soll in fünffacher
Ausführung (1 Original, 4 Kopien)auf der Gemeindekanzlei
abgegeben werden
Wann
kann mit der Ausführung begonnen werden?
Sobald
die rechtsgültige Baubewilligung vorliegt und die Kosten
für das Baugesuch überwiesen worden sind, kann mit der
Ausführung begonnen werden. Der Beginn der Arbeiten ist der
Gemeindekanzlei zu melden.
Was
passiert nach Abschluss der Arbeiten?
Sobald
Arbeiten abgeschlossen sind, hat der Bauherr den Abschluss bei
der Gemeinde zu melden. Die Baukommission kontrolliert ob die
Ausführung der Arbeiten dem eingereichten Baugesuch entspricht.
Zuwiderhandlungen werden geahndet. |